Ausfuhrbegleitdokument

Ausfuhrbegleitdokument (Definition)   Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist ein Nachweis der Zollstelle über die Zulässigkeit der Ausfuhr. Das Ausfuhrbegleitdokument wird auch Ausfuhranmeldung oder früher Ausfuhrerklärung genannt. Seit 1. Juli 2009 sind Ausfuhranmeldungen zwingend in elektronischer Form abzugeben. Das Ausfuhrbegleitdokument ersetzt die Ausfuhranmeldung in Papierform. Auf dem Ausfuhrbegleitdokument sind die Bezugsnummer der Sendung (Moving Reference Number, MRN) und ein Barcode enthalten, der bei Verlassen des Gemeinschaftsgebiets gescannt wird und einen Ausgangsvermerk (AgV) erzeugt. Dieser ersetzt den Stempelaufdruck beim Ausfuhrbegleitdokument in Papierform.   Ausfuhrbegleitdokument im zweistufigen Verfahren Waren mit einem Rechnungswert von über 1.000 Euro müssen bei Ihrem zuständigen Binnenzollamt abgefertigt werden. Dabei wird der Datensatz der elektronischen Ausfuhranmeldung an die für den Versender zuständigen Binnenzollstelle (Ausfuhrzollstelle) gesandt. Diese überprüft die Ausfuhranmeldung und -ware und leitet bei positivem Bescheid und Überlassung der Ware die Daten an die Ausgangszollstelle (Grenzzollamt) weiter. Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD), begleitet die Warensendung zur Ausgangszollstelle (Grenzzollamt). Es bestehen folgende Möglichkeiten die Daten elektronisch in ATLAS zu erfassen:
  • Einschaltung einer Ausfuhr-Zollagentur als Vertreter, das die Dokumente erstellt und die elektronische Kommunikation mit der Zollverwaltung übernimmt (sogenannte Vertreterlösung). Vollständige Auslagerung der Tätigkeit, nicht aber der Verantwortung.
Nachdem die Ware die EU-Außengrenze überschritten hat, erhält der Ausführer einen Ausgangsvermerk vom Zoll als Nachweis über die Ausfuhr (auch wichtig für Umsatzsteuerzwecke). Bei einem Warenwert bis 1000 Euro (oder 1000 kg) kann die Ausfuhranmeldung mündlich an der Grenzzollstelle gegenüber dem Zoll abgegeben werden (Ausnahme: Lieferung in Embargoländer).Der Nachteil für gewerbliche Anbieter liegt darin, dass Sie keinen Ausgangsvermerk für Ihre Sendung erhalten und keinen behördlichen Nachweis für den umsatzsteuerfreien Verkauf  haben. Es ist seitens der EU im Gespräch, dass diese Vereinfachung zukünftig entfallen soll. In dem Fall müssten dann alle Warensendungen elektronisch angemeldet werden. (Achtung! Wer zum ersten Mal eine Zollanmeldung ausfüllt, benötigt Zeit.) Sollten Sie eine Ausfuhranmeldung beantragen wollen, nutzen Sie unser Anmeldeformular -Direkte Ausfuhranmeldung- oder kontaktieren Sie uns per E-Mail (Info@ausfuhr-zoll.de).
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